Der Berliner Senat hat sich am 1. Juni 2021 u.a. auf die folgenden Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Diese neue Verordnung gilt ab Mittwoch, 4. Juni 2021:
Der Berliner Einzelhandel, zu dem auch die Kunstgalerien zählen, darf ohne Testpflicht öffnen. Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser etc. dürfen wieder öffnen. Die dazugehörigen Regeln lauten: Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen (ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept). Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen (ab 11 Personen Testpflicht). Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte. Touristische Übernachtungen sind möglich ab 11.06.2021, hier gilt noch die Testpflicht. In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. In der Innengastronomie bleibt diese noch bestehen, zudem gilt Reservierungspflicht und Personenzahlbegrenzung.
Weiteres finden Sie in dieser Pressemitteilung des Berliner Senats.
Bildunterschrift: Blain|Southern, Ausstellungsansicht Frank Thiel, Gallery Weekend 2018, Foto: © Stephanie Schneider, ART@Berlin