+++ UPDATE +++ Der Lockdown wurde um drei weitere Wochen bis zum 9. Mai 2021 verlängert. Berlin wäre aufgrund der aktuellen Inzidenz von möglichen bundesweiten Verschärfung der Regeln (Bundesnotbremse) betroffen. Seit dem 31.03.2021 gilt: Galerien und Museen dürfen im Rahmen der geltenden Regelungen geöffnet bleiben. Besucher:innen müssen über die Terminvereinbarung hinaus vor dem Betreten einen tagesaktuellen, negativen Covid-Test vorlegen. In geschlossenen Räumen besteht künftig grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, um einen besseren Infektionsschutz sicherzustellen, sowohl für Besucher:innen als auch für Beschäftigte. Dies wird auch für private Zusammenkünfte dringend empfohlen (aktualisiert am 13.04.2021).
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Der deutschlandweite Lockdown wird bis zum 28. März 2021 verlängert. Es erfolgen jedoch stufenweise Öffnungen, auch in Galerien und Museen.
Ab dem 8. März 2021 dürfen Galerien und Museen unter Beachtung bestimmter Bedingungen wieder öffnen. Die Öffnungsbedingungen gelten abhängig von der Inzidenzzahl in der Region. Da Galerien als Einzelhändler gelten, sind für sie die Regelungen entsprechend den Vorgaben für den Einzelhandel anzuwenden. Liegt die Inzidenz unter 50 (pro 100.000 Einwohner), dürfen Galerien einen Kunden pro 10 qm bzw. 20 qm Verkaufsfläche empfangen (je nach Größe: 10 qm bis 800 qm Fläche, 20 qm über 800 qm Fläche). Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, sind Galeriebesuche nur nach Terminvereinbarung möglich und es ist ein Kunde pro 40 qm zulässig.
Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Bildunterschrift: Bundesregierung Infografik