Die Rückgabe von Kulturgütern, die während des NS enteignet wurden, ist nach wie vor eine zentrale Aufgabe für Museen in Deutschland. Der Fall des Gemäldes Hl. Anna Selbdritt aus dem Umfeld Lucas Cranachs des Älteren veranschaulicht beispielhaft die historischen, rechtlichen und ethischen Herausforderungen der Rückgabe von Kunstwerken, die im Kontext von Verfolgung erworben wurden. Auf der Grundlage einer umfassenden Überprüfung der Provenienz und unter Berücksichtigung des neuen Bewertungsrahmens für den Umgang mit nationalsozialistischer Raubkunst haben die Staatlichen Gemäldesammlungen Bayerns beschlossen, das Werk an die Erben von Ernst Magnus zurückzugeben. Der Prozess verdeutlicht sowohl die Entwicklung der Restitutionspraxis als auch die institutionelle Verantwortung für einen transparenten und kritischen Umgang mit dem Erbe des NS.
Rückgabe eines Gemäldes aus dem Umkreis Lucas Cranach des älteren
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geben das Gemälde „Hl. Anna Selbdritt“ (um 1522–1525), aus dem Umkreis Lucas Cranach des Älteren, an die Erben von Ernst Magnus (Hannover) zurück.
Das kleinformatige Werk war 1940 von Ernst Magnus bei der Galerie Fischer in Luzern in Kommission gegeben worden und wurde 1941 über den Kunsthändler Walter Andreas Hofer an Hermann Göring verkauft. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stellten die amerikanischen Alliierten das Gemälde im Central Collecting Point sicher und übergaben es zunächst treuhänderisch an den Bayerischen Ministerpräsidenten. 1961 ging das Werk als …
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Abb oben: Lucas Cranach d. Ä. (Anonymer Schüler), Hl. Anna Selbdritt, um 1522-1525 Buchenholz (Fagus sp.), Ausflickung Falz Nadelholz, 32 x 25 cm Foto: Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Sibylle Forster
